Corona Infos


Hier eine Übersicht über die aktuellem Regeln im Saarland vom Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes
https://tourismus-wegweiser.de/detail/?bl=sl&lang=de

Hier können Sie den Container "Welche Regelungen gelten im Landkreis Merzig-Wadern" ausklappen:https://www.merzig-wadern.de/Verwaltung-Politik/Coronavirus-Infos-auf-einen-Blick

Das Wichtigste

gegebenenfalls -

o Anreise - Nachverfolgbarkeit
müssen Ihre Daten erfassen.

o Mindestabstand von 1,50 m:
zu anderen Personen
Grundsätzlich ist die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Beschäftigten und den Gästen einzuhalten.
Betriebsbedingter Gästekontakt ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
(Für Fragen erreichen Sie uns unter 01522-4781950 gerne auch SMS oder Whatsapp)
Auch die Abstände von Gästen verschiedener Gruppen untereinander sind sichergestellt.
Sitzgelegenheiten sind entsprechend angeordnet, Schutzabstände am Eingangsbereich, auf Treppen, an Türen und in Sanitärräumen sind gegebenenfalls einzuhalten.
Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, ist gegebenenfalls eine Absprache erforderlich.

o Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung
überall im öffentlichen Bereich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

o Hygiene:
Von uns aus findet nach jedem Gästewechsel eine gründliche Reinigung der Wohnungen statt.
Für die persönliche, regelmäßig durchzuführende Hygiene sowie die entsprechende Reinigung und Desinfektion innerhalb der Wohnungen während des Aufenthalts ist selbst zu sorgen.
Benutztes Geschirr, Gläser und Besteck unbedingt mit der Geschirrspülmaschine spülen. Auch vor Ihrer Abreise! Wenn die Maschine bei Ihrer Abfahrt noch nicht fertig ist, räumen wir sie aus.
Alle Räumlichkeiten sind regelmäßig zu lüften. Es ist auf einen kontinuierlichen Luftaustausch zu achten.

o Restaurants:
Vorreservierung sinnvoll, Kontaktangaben erforderlich, über eventuelle G-Auflagen im Internet informieren;

o Sehenswürdigkeiten:
bitte vorher aktuelle Infos einholen, ev. Kontaktangaben und eventuell G-Auflagen erforderlich,

o Stornobedingungen bezüglich Corona
1. Eine Stornierung des Mietvertrages muss immer schriftlich erfolgen.
2. Gäste können kostenfrei stornieren, wenn durch behördliche oder gesetzliche Auflagen im Buchungszeitraum Gebiete gesperrt oder die touristische Vermietung untersagt ist. (Reiseverbot, Lockdown). (Wenn dies nur einzelne Personen/Landkreise betrifft, kann die übrige Gruppe natürlich anreisen.)
3. Eine Stornierung auf Grund von nicht passendem G-Status ist nur zu den normalen Konditionen möglich. (Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um gültige Impf-/Genesenen- und Test-Zertifikate.)
..........ansonsten sehen Sie die normalen Stornobedingungen.......

o sonstiges:
wir informieren Sie bei Kontaktaufnahme über alle aktuellen Besonderheiten,

Als Beherbergungsbetrieb gilt der Grundsatz: Was in der Corona-Verordnung allgemein erlaubt ist, das wird auch in den Beherbergungsbetrieben erlaubt sein und was allgemein untersagt ist, bleibt auch im Gastgewerbe untersagt.
Die Corona-Bekämpfungs-Verordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist abrufbar unter www.corona.saarland.de.

Wie lange diese Regeln gelten, kann nicht abgesehen werden. Deshalb müssen die Bestimmungen vorerst auch für Buchungen in diesem Jahr Berücksichtigung finden.
Wir bitten dies zu beachten.

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